Sollten Sie aktuell keine Wohnungsangebote online finden, dann kontaktieren Sie uns gern unter: vermietung@swg-strausberg.de oder stellen direkt Ihren Wohnungsantrag. Diesen finden Sie HIER.
HIER finden Sie die Übersicht der einzelnen Wohnquartiere.
Als Erstes immer:
Bei Verfügbarkeit eines entsprechenden Angebotes:
Aufgrund von hoher Nachfrage und geringer Verfügbarkeit kann die Wohnungsvergabe teilweise mehrerer Monate dauern. Liegt ein ganz besonderer Wunsch nach einem seltenen Wohnungstyp vor, so kann der Prozess auch 1-2 Jahre dauern. Manchmal dauert es jedoch auch nur wenige Wochen. Wir bemühen uns stets relativ schnell für Sie die passende Wohnung zu finden.
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine staatliche Bescheinigung, die einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Er berechtigt dazu, eine Sozialwohnung zu mieten und wird nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt.
In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.