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Wohnen: Fragen zur Wohnungssuche

Fragen zur Wohnungssuche

Vermietung & Wohnungssuche

Wo finde ich aktuelle Wohnungsangebote der SWG?

Sollten Sie aktuell keine Wohnungsangebote online finden, dann kontaktieren Sie uns gern unter: vermietung@swg-strausberg.de oder stellen direkt Ihren Wohnungsantrag. Diesen finden Sie HIER.

Wo vermietet die SWG Wohnungen?

HIER finden Sie die Übersicht der einzelnen Wohnquartiere.

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Wohnung anzumieten?

Als Erstes immer: 

  1. vollständig ausgefüllter Wohnungsantrag

 

Bei Verfügbarkeit eines entsprechenden Angebotes: 

  1. die letzten 3 Einkommensnachweise, den aktuellen Rentenbescheid oder die aktuellen Leistungsbescheide bei Transferleistungsempfängern
  2. eine aktuelle (max. 6 Monate alt) Schufa-Auskunft
  3. eine aktuelle (max. 3 Monate alt) Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (wenn vorhanden)

Wie lange kann der Prozess der Wohnungsvergabe dauern?

Aufgrund von hoher Nachfrage und geringer Verfügbarkeit kann die Wohnungsvergabe teilweise mehrerer Monate dauern. Liegt ein ganz besonderer Wunsch nach einem seltenen Wohnungstyp vor, so kann der Prozess auch 1-2 Jahre dauern. Manchmal dauert es jedoch auch nur wenige Wochen. Wir bemühen uns stets relativ schnell für Sie die passende Wohnung zu finden. 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine staatliche Bescheinigung, die einkommensschwächeren Haushalten den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglicht. Er berechtigt dazu, eine Sozialwohnung zu mieten und wird nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ausgestellt. 

Wie lange ist ein WBS gültig?

In der Regel gilt ein WBS ein Jahr lang ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie in dieser Zeit eine geförderte Wohnung anmieten, gilt er für die Dauer des Mietverhältnisses.

Wo beantrage ich einen WBS?

Ihren WBS für Wohnungen der SWG beantragen Sie bei der Stadt. Mehr Informationen rund um den WBS finden Sie HIER. Wenn Sie direkt den Antrag ausfüllen wollen, klicken Sie HIER.