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Wohnen: Fragen zum Rauchwarnmelder

Fragen zum Rauchwarnmelder

Sicherheit durch Rauchwarnmelder

Werden defekte Rauchwarnmelder ausgetauscht?

Ja, defekte Rauchwarnmelder werden selbstverständlich ausgetauscht. Wird ein Defekt an einem Rauchwarnmelder festgestellt, ist unverzüglich nach Feststellung des Schadens der Verwalter zu informieren. Im Anschluss erfolgt ein Reparaturauftrag an das Wartungsunternehmen. Das Wartungsunternehmen nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf und vereinbart einen Termin zur Reparatur. 

Durch wen erfolgt die Montage?

Die Reparatur bzw. Montage erfolgt durch das Wartungsunternehmen Brunata-Metrona GmbH & Co. KG. Die Firma arbeitet jedoch auch mit Subunternehmen, die den Termin mit dem Mieter vereinbaren können.

Warum braucht man Rauchwarnmelder?

Gemäß der brandenburgische Bauordnung ist jeder Vermieter verpflichtet Mietwohnungen mit Rauchwarnmelder auszustatten. Rauchwarnmelder sollen den Mieter bzw. Besucher schütze und alarmieren, wenn es zu einem Brand kommt. Eine Erstbekämpfung des Brandes wird durch das alarmieren möglich und Personenschaden können besser abgewandt werden. 

Gibt es eine Bedienungsanleitung der Rauchwarnmelder?

Bei Neuverträgen erhält jeder Mieter ein Infoblatt zu seinem Mietvertrag dazu. Bestandsmieter können sich die Anleitung gern beim Kundencenter (Tel. Nr.: 03341-345-200) anfordern.

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

Unsere verbauten Rauchwarnmelder haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. Sie werden mit einer Langzeitbatterie betrieben. Die Raucherkennung erfolgt nach dem Streulichtverfahren. Sobald Rauch in die Raucheintrittsöffnung gelangt, erkennt die Infrarotüberwachung die Rauchentwicklung und alarmiert. Sobald ein Rauchwarnmelder einmal Rauch ausgesetzt war und alarmiert hat, muss dieser auch gewechselt werden. 

Mein Rauchwarnmelder piept alle paar Minuten. Was tun?

Einmaliges Piepen alle paar Minuten deutet auf eine geringe Batterie hin. Die Batterie wird dementsprechend bald leer sein. Auch in diesem Fall muss der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Bitte geben Sie zeitnah Ihrem Verwalter Bescheid. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie HIER.

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder montiert sein?

Rauchwarnmelder müssen in jedem Wohnraum, außer in Küche und Bad, montiert sein. Dort brauchen sie überall ca. 50cm bis 60cm Freiraum um sich herum, sonst erkennt der Rauchwarnmelder Fremdkörper neben sich und funktioniert nicht richtig. Bei Handwerksarbeiten z. B. Malern ist ein kurzes Abnehmen des Rauchwarnmelders möglich. Danach sollte dieser sofort wieder rangemacht werden. Bitte die Rauchwarnmelder auch dabei nicht vertauschen und nicht in andere Räume bringen.

Werden die Rauchwarnmelder auch gewartet?

Ein Mal im Jahr erfolgt durch die Wartungsfirma Brunata-Metrona GmbH & Co. KG eine Fernwartung. Die Rauchwarnmelder werden per Funk außerhalb der Wohnung gelesen und mögliche Fehler werden identifiziert. Dazu muss niemand in die Wohnung. Sollte etwas an den Rauchwarnmeldern in Ihrer Wohnung auffällig sein, bekommen Sie Bescheid.