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Wohnen: Fragen zum laufenden Mietverhältnis

Fragen zum Mietverhältnis

Einzug & laufendes Mietverhältnis

Wie läuft die Wohnungs- bzw. Schlüsselübergabe beim Einzug ab?

Bitte nehmen Sie sich für die Wohnungsübergabe etwa 45 Minuten Zeit. Währenddessen werden drei Protokolle erstellt, alle Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom) abgelesen und der Zustand der Wohnung sowohl schriftlich als auch mit Fotos dokumentiert. Die Anmeldung beim Stromversorger muss der Mieter selbst veranlassen. Am Ende der Übergabe erhalten Sie alle zu der Wohnung gehörenden Wohnungsschlüssel und sind damit vollständig im Besitz der Wohnung.

In welchem Zustand wird mir eine Wohnung bei der SWG übergeben?

Sie erhalten von der SWG eine mangelfreie, technisch überprüfte und zum Gebrauch geeignete Wohnung. Jede Wohnung ist ein Einzelfall, sodass die notwendigen Maßnahmen individuell anhand ihres Zustands entschieden werden. Dabei stellt die SWG stets sicher, dass ihre Standards eingehalten werden. 

Welche Bescheinigung benötigte ich für das Einwohnermeldeamt, um mich umzumelden?

Für das Einwohnermeldeamt benötigen Sie eine Wohnungsgeberbescheinigung, die Sie jederzeit gerne bei der SWG anfordern können, wenn Sie bereits Mieter der SWG sind.  Diese erhalten Sie jedoch auch automatisch bei der Übergabe des Mietvertrages. Sollten nachträglich Angehörige mit in die Wohnung einziehen wollen, dann benötigt die SWG eine Information darüber. 

Was ist zu tun, wenn sich meine Bankverbindung ändert?

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, setzen Sie uns darüber bitte umgehend in Kenntnis. Sie bekommen dann ein neues Formular (SEPA), welches Sie ausgefüllt und unterschrieben wieder zurückschicken müssen. Anschließend können wir dann Ihre Bankverbindung in unserem System ändern. 

Ich habe Schwierigkeiten meine Miete zu bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Hier vor Ort können wir Ihnen eine Lastschrift oder eine Ratenzahlung anbieten. Bei den Sozialämtern haben Sie die Möglichkeit auf Wohngeld, einen einmaligen Anspruch auf Bürgergeld mit geringen Einkommen oder einen einmaligen Anspruch auf Grundsicherung für Personen mit geringer Rente. Wichtig dabei ist, dass Mietbeträge innerhalb von 12 Monaten beglichen werden müssen. Bitte melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns. Am Besten schon, wenn Sie wissen, dass ein Rückstand droht. Gemeinsam finden wir dann die beste Lösung für alle. 

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Mahnung erhalte?

Bitte prüfen Sie zunächst Ihr Konto und melden sich bei uns. Sollten Sie vergessen haben die Miete zu bezahlen, überweisen Sie diese gleich, da sonst bei der nächsten Mahnung eine Gebühr von 5€ und weiterhin 10€ anfallen. Wenn eine Zahlung der Miete nicht möglich ist, dann auf eine Ratenzahlungsvereinbarung zurückgreifen. Wichtig dabei ist, dass Mietbeträge innerhalb von 12 Monaten beglichen werden müssen.

Was ist eine Kaution?

Eine Kaution ist eine hinterlegte Sicherheitsleistung, die dazu dient, mögliche Forderungen oder Schäden aus einem Vertragsverhältnis abzusichern. Sie beträgt bei der SWG das Dreifache einer Nettokaltmiete aus dem aktuellen Mietvertrag. Man kann die Kaution in kompletter Summe zum Mietvertragsbeginn oder in drei gleichen monatlichen Raten  bezahlen.

Welche Möglichkeiten der Kautionszahlung habe ich?

Bei der SWG wird die Kautionszahlung nur in Form der Überweisung oder mittels Kartenzahlung akzeptiert. Die Kaution wird bei der Hausbank München hinterlegt. Dabei bekommt jeder Mieter bei Einzahlung der Kaution ein gesondertes Konto.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Abrechnung der Kaution erfolgt zeitnah nach Beendigung des Mietverhältnisses 

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Wenn Sie vorhaben einen Untermietvertrag mit Dritten zu schließen, bitten wir Sie uns das im Vorfeld mitzuteilen. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind und kümmern uns um die formelle Abwicklung.

Darf ich meine Wohnung als Ferienwohnung untervermieten?

Nein, da eine Untervermietung als Ferienwohnung eine gewerbliche Nutzung der Wohnung darstellt. Dies ist nicht erlaubt.

Was kann ich tun, wenn ich Schimmel in meiner Wohnung habe?

Wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, dann wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Verwalter. Dieser wird sich der Ursachenforschung und Schimmelbeseitigung umgehend annehmen. 

Wie heize und lüfte ich richtig?

Wie Sie richtig heizen und lüften, können Sie Ihrem Mietvertrag unter den Nutzungsbedingung Punkt 2 entnehmen oder HIER.

Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?

Der Abrechnungszeitraum für die Betriebskosten entspricht einem Kalenderjahr. Der Vermieter ist dabei verpflichtet spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Sollten Sie als Mieter mitten im Jahr ausziehen, ändert sich an dieser Regelung grundsätzlich nichts. Die Abrechnung erhalten Sie auch in diesem Fall erst spätestens 12 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres.

Wie erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Melden Sie sich im Mieterportal der SWG an und Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung kostenfrei digital zugestellt. Alternativ werden die Betriebskostenabrechnung jedoch auch postalisch versendet. Registrieren für das Mieterportal können Sie sich HIER.

Kann ich meine Vorauszahlung für die Betriebskosten ändern?

Um Ihre Vorauszahlung zu ändern, müssen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihren Verwalter stellen. Welcher Verwalter für Sie zuständig ist, finden Sie HIER.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung?

Bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Verwalter. Welcher Verwalter für Sie zuständig ist, finden Sie HIER.

Was ist zu tun, wenn ich meine Nebenkostenabrechnung erhalte und Leistungen von einer öffentlichen Stelle beziehe?

Sobald Sie die Betriebskostenabrechnung erhalten, melden Sie diese umgehend der öffentlichen Stelle und besprechen dort das weitere Vorgehen. 

Warum erhalte ich diese monatliche Verbrauchsinformation?

Der Erhalt der monatlichen Verbrauchsinformation ist eine gesetzliche Vorgabe. Hintergrund ist, dass man monatlich sieht, was im Vormonat verbraucht wurde. Dadurch kann man als Mieter den eignen Verbrauch anpassen. So entsteht auch ein geringeres Risiko zur Nachzahlung am Jahresende. 

Muss ich als Mieter die Kosten für die monatliche Verbrauchsinformation tragen?

Der Mieter muss die Kosten für die monatliche Verbrauchsinformation tragen, da die Erstellung und Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben sind. Nachdem der Messdienstleister die Werte angelesen hat, werden diese im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt. Sollte der Versand per Post geschehen, fällt ebenfalls ein Porto an. Wenn Sie bereits unser Mieterportal nutzen können diese Kosten gespart werden, da Sie die monatliche Verbrauchsinformation dann digital erhalten und kein Porto fällig ist Registrieren für das Mieterportal können Sie sich HIER.

Warum erhalte ich mit der monatlichen Verbrauchsinformation nur die Verbrauchswerte und keine monatliche Kostenaufstellung?

Dies ist nicht möglich, da der Messdienstleister die monatliche Verbrauchsinformation erstellt. Die Werte werden per Funk abgelesen. Da der Messdienstleister keine Kosten kennt, kann er diese auch nicht mit aufstellen. 

Was kann ich tun, um meine Verbräuche zu senken?

Um Ihre Verbräuche zu senken ist es wichtig, dass Sie auf die richtige Art des Heizens und Lüftens achten. HIER finden Sie ein Informationsblatt dazu. 

Wo finde ich die Hausordnung?

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie finden sie aber auch HIER

Was steht in der Hausordnung?

Unsere Hausordnung sorgt für ein harmonisches Zusammenleben — sie regelt den respektvollen Umgang miteinander, die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen und trägt zur Sicherheit und Ordnung in unseren Wohnanlagen bei.

Gibt es Ruhezeiten, die einzuhalten sind?

Die allgemeinen Ruhezeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sind einzuhalten. Das Musizieren ist täglich höchstens vier Stunden erlaubt, jedoch nicht vor 09.00 Uhr, zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und nach 22.00 Uhr. Die Lautstärke von Fernseh-, Radio- und sonstige Tongeräte als auch Computer mit Lautsprechern muss stets auf Zimmerniveau bleiben. Lärmende Arbeiten in und außerhalb des Hauses sind werktags zwischen 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu verrichten.

Darf ich Haustiere in meiner Wohnung halten?

 §9 des Wohnraummietvertrages besagt, dass Tierhaltung nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt ist. Ausgenommen von dem Erlaubnisvorbehalt ist die Kleintierhaltung, soweit diese sich auch im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs hält. Wenn berechtigtes Interesse des Vermieters oder andere Mietglieder der Hausgemeinschaft besteht, dann kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.

Wie muss mein Haustier gehalten werden?

Eine artgerechte Haltung des Tieres ist stets zu gewährleisten. Wie diese aussieht ist individuell für das Tier zu betrachten. Insbesondere ist jedoch darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigung oder Störung für die Hausgemeinschaft entsteht. 

Besteht im Haus / auf dem Grundstück Leinenpflicht für Hunde?

Ja, laut Hundehalteverordnung §3 Abs. 5 sind Hunde: „bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegungen und zum Haus gehörenden Grundstücksflächen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen.“

Der Hund eines Nachbarn bellt ununterbrochen. Was kann ich tun?

Wenn Sie Probleme haben, die direkt einen bestimmten Nachbarn betreffen, dann suchen Sie bitte zuerst das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn. Vielleicht löst sich bereits so das Problem und der Nachbar weiß dann über das Verhalten seines Hundes Bescheid. Sollte dies jedoch keinen Erfolg haben, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Verwalter, der sich dem Problem dann annehmen wird. 

Darf ich Katzennetze am Balkon anbringen?

Ob Katzennetze am Balkon angebracht werden können ist immer eine Einzelfallentscheidung.. Die Art der Befestigung und die Kondition des Balkons spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Hierfür stellen Sie bitte bei dem entsprechenden Verwalter einen Antrag. Die bauliche Veränderung dürfen Sie erst dann vornehmen, wenn auch die entsprechende Zustimmung der SWG vorliegt. 

Was mache ich bei Ärger mit meinem Nachbarn?

Eine gut funktionierende Nachbarschaft ist Gold wert. Familien, Senioren, Alleinstehende und Pärchen — in Ihrem Haus treffen viele Generationen, oft auch aus verschiedenen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Interessen, aufeinander. Alle bringen individuelle Gewohnheiten bzw. Lebensweisen mit und sollen sich im eigenen Zuhause sowie in der nahen Umgebung wohlfühlen, deshalb: Gehen Sie aufeinander zu, reden Sie miteinander und bringen Sie auch ungewohnten Ansichten Respekt und Toleranz entgegen.